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Seite 1 von 3 Der naturwissenschaftlich-technische Unterricht ist von Seiten der Schulbehörde als 3-stündiges integratives Fach ausgewiesen. Die Unterrichtsinhalte für die Klassenstufen 5 und 6 sind grundsätzlich entwicklungsoffen.Verbindlich sind die Themenbereiche Pflanzen, Tiere und Menschen, Wasser, Luft und Fliegen sowie Daten und Informationen.
Von der Hand in den Kopf –
Naturwissenschaftlich-technischer Unterricht
am Gymnasium Grootmoor
Der naturwissenschaftlich-technische Unterricht ist von Seiten der Schulbehörde als 3-stündiges integratives Fach ausgewiesen. Die Unterrichtsinhalte für die Klassenstufen 5 und 6 sind grundsätzlich entwicklungsoffen.Verbindlich sind die Themenbereiche Pflanzen, Tiere und Menschen, Wasser, Luft und Fliegen sowie Daten und Informationen. [Auszug aus dem Rahmenplan]
Der naturwissenschaftlich-technische Unterricht am Gymnasium Grootmoor bietet seinen Schülern, durch die Aufteilung der Themenbereiche auf verschiedene Fächer, besonders günstige Rahmenbedingungen. Der Themenbereich Pflanzen, Tiere und Menschen wird durch den weiterhin 2-stündigen Biologieunterricht abgedeckt. Zudem werden den Schülern im Rahmen eines Projekttages die grundlegenden Kompetenzen zur Datenverarbeitung am Computer vermittelt und in Form eines Computerführerscheins zertifiziert.
Der eigentliche NT-Unterricht an unserer Schule kann sich daher den Themen Wasser in Klasse 5 sowie Luft und Fliegen in Klasse 6 intensiv widmen. Durch die Teilung der Klassen und den Blockunterricht (Doppelstunde; 14-tägig) kann das handlungsorientierte und schülerzentrierte Konzept der Schulbehörde umgesetzt werden.
Der integrative Anspruch des Faches wird durch die Verknüpfung der Inhalte aus dem NT-Unterricht im Fach Biologie und umgekehrt dadurch gewahrt, dass beide Fächer von derselben Lehrkraft unterrichtet werden.
Zudem findet der NT-Unterricht, zur Förderung des naturwissenschaftlichen Interesses der Mädchen, seit diesem Schuljahr (2007/08) überwiegend getrennt geschlechtlich statt. Diese Entscheidung folgt den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen der Didaktik und ist durch das Hamburger Schulgesetz §3 Absatz 2 legitimiert.
Adrian Berthold
Fachleitung NT
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