Hausordnung des Gymnasiums Grootmoor
Vorwort
Wir, die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer des Gymnasiums Grootmoor, sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass sich jeder in dieser Schule wohl fühlt und in Ruhe arbeiten und lernen kann.
Wir respektieren unsere Mitschüler/innen bzw. Schüler/innen und die Lehrer/innen bzw. Kolleginnen und Kollegen und gehen rücksichtsvoll miteinander um.
Regeln
Die Unterrichtszeit
- Stundenbeginn und Stundenschluss werden von allen pünktlich eingehalten. Wenn die Unterrichtsplanung es erfordert, kann davon abgewichen werden.
- Wenn eine Klasse / ein Kurs 10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer/in ist, so wird dies vom/n Klassensprecher/in oder einer/m beauftragten Schüler/in im Sekretariat gemeldet.
- Muss ein/e Schüler/in aus Krankheitsgründen den Unterricht vorzeitig verlassen, meldet er/sie sich bei Fach- oder Klassenlehrer/in ab. Sollte der/die Schüler/in nach Hause wollen, so meldet er/sie sich im Sekretariat, bevor er/sie das Schulgelände verlässt.
Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände
- Der Parkplatz auf dem Schulgelände ist den Lehrern und Lehrerinnen vorbehalten.
- Das Mitbringen von Handys ist unerwünscht. Sollte ein Handy aus zwingenden Gründen mit in die Schule gebracht werden, muss es während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet sein. Vor einer Klassenarbeit oder Klausur sind alle Handys abzugeben. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift gilt als Täuschungsversuch.
- Am Ende des Unterrichtstages werden von den Schülern/Schülerinnen die Stühle auf die Tische gestellt. Der Ordnungsdienst in Klassen und Kursen fegt die Klasse aus, schließt die Fenster und macht das Licht aus. Jede/r Schüler/in ist für die Sauberkeit seines/ihres Platzes verantwortlich.
- Fachräume dürfen von Schülern/Schülerinnen nur gemeinsam mit einem Lehrer/einer Lehrerin betreten werden. Für die Benutzung der Fachräume können besondere Regeln gelten.
- In unserer Schule gilt das Prinzip der Mülltrennung und Müllvermeidung.
- Jede Klasse ist für eine Woche für die Sauberkeit auf dem Schulgelände verantwortlich.
- Für die Ordnung des Oberstufenraumes („Chillraum“) sind abwechselnd alle VS-Klassen und Tutandengruppen der Oberstufe verantwortlich.
Pausenregeln
- Während der großen Pausen (20 Minuten) müssen die Schüler/Schülerinnen der Klassenstufe 5 bis 10, die sich im H-Gebäude befinden, grundsätzlich die Klassenräume und das Gebäude zügig verlassen. Ein Vorklingeln 3 Minuten vor Ende der Pause fordert die Schülerinnen und Schüler auf, die Klassen- und Kursräume aufzusuchen, damit der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.
- Der Aufenthalt in den Fachräumen während der Pausen ist in der Regel untersagt.
- In den Gebäuden und in der Pausenhalle darf nicht getobt werden. Ballspiele jeglicher Art sind dort verboten.
- Während des Schulvormittags dürfen Schüler/Schülerinnen der Unter und Mittelstufe (bis einschließlich Klasse 10) das Schulgelände nicht verlassen (Versicherungsschutz).
- Der Aufenthalt auf dem Parkplatz und auf den Fahrradstellplätzen ist in den Pausen verboten.
Verhalten
- Gewalt jeglicher Form ist in der Schule untersagt.
- Das Beschädigen von Schulinventar und anderem Eigentum (Bücher, Computer, Möbel, etc.) sowie die Verunreinigungen (z.B. durch Kaugummi) von Mobiliar, Schulgebäuden und Außenanlagen sind verboten.
Rauchen
- Das Rauchen ist an allen Hamburger Schulen – also auch am Gymnasium Grootmoor – gesetzlich verboten.
- Dieses Verbot gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten, also Schüler/innen, Lehrer/innen sowie Eltern und andere Besucher gleichermaßen.
Sicherheitsregeln
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten, insbesondere das Mitbringen von Waffen und Reizstoffsprühgeräten.
- Fahrräder und Krafträder und dürfen auf dem Schulgelände nur an den vorgesehenen Plätzen abgestellt und müssen ausreichend gesichert werden.
- Das Rad- und Mopedfahren ist auf dem Schulgelände untersagt (Motoren sind vor dem Schulgelände abzustellen).
- Sportgeräte wie zum Beispiel Inliner, Skate- und Kickbords dürfen nicht auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden benutzt werden.
- Das Ballspielen ist nur auf den vorgesehenen Plätzen gestattet. Gegenseitige Rücksichtnahme ist wichtig.
- Das Werfen von Schneebällen ist (wegen des hohen Verletzungsrisikos) verboten.
- Das Öffnen von Fensterflügeln ist nur unter Aufsicht einer Lehrkraft gestattet.
- In den Fachräumen existieren weitere Sicherheitsregeln, die einzuhalten sind.
- Jeder informiert sich über das Verhalten bei Feuer.
Hausrecht
- Die Schulleitung übt das Hausrecht auf dem Schulgrundstück aus.
- Jeder Lehrer/jede Lehrerin wie auch der Hausmeister vertritt in seinem Bereich die Schulleitung in der Ausübung des Hausrechts. Schülerinnen und Schüler müssen den Anordnungen der Lehrer/Lehrerinnen Folge leisten.
Verstöße
Hält sich ein/e Schüler/in nicht an die in der Hausordnung festgeschriebenen Regeln, so ist der/die Klassenlehrer/in oder Tutor/in zu informieren. Bei Verstößen gegen die vorgegebenen Regeln können neben den üblichen Ordnungsmaßnahmen (§49HmbSG) auch Tätigkeiten im sozialen Bereich der Schule veranlasst werden.
Wer Beschädigungen in den Räumen, in den Treppenhäusern, in den Waschräumen und Toiletten, an den Hauswänden oder in den Außenanlagen verursacht, muss für die Beseitigung der Schäden aufkommen.
Wir vereinbaren, uns an die Hausordnung zu halten.
Diese Hausordnung wurde am 19.06.2002 einstimmig von der Schulkonferenz verabschiedet.
Der Raucherpassus wurde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von der Schulleitung am 04.06.2006 aktualisiert.
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