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Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule sowie – an beruflichen Schulen – den Betrieben.
Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und beschließt darüber nach Maßgabe dieses Gesetzes. Schülerrat, Elternrat, Lehrerkonferenz und Schulbeirat können der Schulkonferenz hierfür Vorschläge unterbreiten.
Die aktuelle Verteilung der Schulkonferenz ist hier einsehbar. |
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 23. Oktober 2010 um 00:03 Uhr |